Non-Profits dürfen keinen Gewinn erwirtschaften? Falsch. Ohne selbst erwirtschaftete Mittel ginge es bei vielen gar nicht. Die Teilbereiche, in denen gemeinnützige Organisationen bewusst Einnahmen erzielen, sind wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Hier stellt sich immer die Frage, ob es sich um steuerlich begünstigte Zweckbetriebe oder wirtschaftliche Geschäftsbetriebe handelt.
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Die wichtigsten Fragen rund um den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Was bedeutet wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
Im Sinne der Abgabenordnung ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbstständige und nachhaltige (regelmäßige) Tätigkeit. Mit dieser Tätigkeit werden Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist mehr als Vermögensverwaltung.
Gibt es den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nur im Verein?
Die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geht über Teilbereiche in Non-Profits und Vereinen hinaus. Im Umfeld gemeinnütziger Organisationen geht es um Teilbereiche, mit denen Einnahmen erzielt werden. Allgemein definiert dieser Begriff freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten, die über Vermögensverwaltung hinausgehen.
Was sind Beispiele für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Verein?
Ein Sportverein verkauft anlässlich einer Sportveranstaltung Kuchen und Getränke. Der Verein bietet außerdem bei seinen Events Sportgeräte und Sportkleidung zum Verkauf an. In einer Vereinszeitung wird Werbung von Dritten geschaltet.
Was ist der Unterschied zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb?
Der Zweckbetrieb ist ein spezieller wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Er dient der Erfüllung des Organisationszwecks und tritt nur in begrenzter Form mit nicht gemeinnützigen Organisationen in den Wettbewerb. Deshalb werden Zweckbetriebe steuerlich begünstigt. Der Zweckbetrieb ist an den ideellen Zweck der Organisation gebunden, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bewegt sich außerhalb des ideellen Zwecks. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Mehr über den Zweckbetrieb könnt ihr hier nachlesen.
Was bedeutet die Freigrenze beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?
Der Fiskus räumt Vereinen oder Non-Profit-Organisationen eine Freigrenze beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein. Wenn der Umsatz aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einer Organisation im Jahr 45.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) erreicht und der Gewinn 5.000 Euro überschreitet, werden die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vollumfänglich steuerpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen ideellem Bereich und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb?
Der ideelle Bereich bildet die Basis eurer Non-Profit-Tätigkeit. Hier sind die Aktivitäten angesiedelt, die der Satzung entsprechen. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb bewegt sich außerhalb des Organisationszwecks. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn es sich nicht um einen Zweckbetrieb handelt. Beispiel: Der Verkauf von Speisen bei einer Sportveranstaltung hat mit dem ideellen Kern eines Sportvereins nichts zu tun.
Wie kann es zum Verlust des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs kommen?
Bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht die Gefahr, dass Einnahmen nicht die Ausgaben decken. Dann entsteht ein Verlust. Verluste aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfen nicht mit Mitteln aus der gemeinnützigen Tätigkeit ausgeglichen werden. Denn das kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und einer Nachversteuerung führen.
Allerdings gibt es hier gewisse Ausnahmen. So können eine kurzfristige Fehlkalkulation oder voraussehbare Anlaufverluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen mit Mitteln aus dem gemeinnützigen Bereich ausgeglichen werden. In diesen Fällen ist eine Beratung von Vereinsrechtsexperten empfehlenswert.