Zählen, messen, wiegen – auch Non-Profits müssen ihr Inventar erfassen.
Mindestens einmal im Jahr sollten sich auch gemeinnützige Organisationen einer ungeliebten Aufgabe widmen: der Inventur.
Wer meint, dass nur große, bilanzierende Vereine und Verbände ihr
Inventar erfassen müssen, irrt. Non-Profits, Vereine und Verbände, die ihren
Gewinn oder Verlust durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
ermitteln, sind von der Inventurpflicht keineswegs befreit. Schon 2006
hat der Gesetzgeber dem § 4 Abs. 3 EStG einen entscheidenden Satz angehängt. Der besagt:
Damit
wurde auch für Vereine und Verbände, die ihren Gewinn- und Verlust nach § 4
Abs. 3 EStG ermitteln, die Pflicht zur Führung von Anlagenverzeichnissen
eingeführt.
Vereine und Verbände, die eigene Einrichtungsgegenstände und
Vorräte haben und deren Wirtschaftsjahr mit dem 31.12. endet, sollten ihr Inventar regelmäßig zählen, wiegen und messen. Und zur Not auch schätzen.
Hier
nun ein paar wertvolle Tipps zur Vorgehensweise, falls noch keine Inventarliste
vorliegt.
Nonprofit-Finanzierung – richtig gemacht
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- Um einen Überblick zu bekommen, sucht nach allen infrage kommenden Gegenständen und Vorräten, die dem Verein
gehören. Ihr sucht also nach den sogenannten Wirtschaftsgütern. Nach
der Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter sowohl Sachen (§ 90 BGB), Tiere (§ 90a
BGB) und nicht körperliche Gegenstände i.S.d. BGB, die dem Geschäftsbetrieb auf
Dauer dienen.
Auch geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten unter 410 Euro netto liegen, müssen erfasst werden.
Wichtig: Computer, Tastatur und Computermaus gelten als ein Wirtschaftsgut, da Maus und Tastatur ohne Computer nicht zu gebrauchen sind. - Erfasst die vorhandene Menge mittels Wiegen, Messen oder Zählen. Ist das nicht möglich, schätzt die Menge.
- Ermittelt die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Dabei helfen euch die Rechnungen aus der Buchhaltung:
a) Anschaffungskosten sind netto aufzuführen
b) Herstellungskosten setzen sich zusammen aus dem gekauften Material und ggf. weiter entstandenen Kosten, bspw. für Maschinennutzung o.ä. - Nach Erfassung und Bewertung aller Gegenstände erfasst alles in einer Inventarliste zusammen und addiert die Werte betragsmäßig.
Auch kleine und mittlere Vereine müssen ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter führen. Tun sie das nicht, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden.
Mit freundlicher Genehmigung des Benedetto Magazin.