Kaum ein Verein, der kein Geld braucht, um seine Ziele und Projekte umzusetzen. Da ist das Angebot eines ortsansässigen Unternehmens, den Verein zu unterstützen, sehr willkommen. Doch gilt es hier klar zu unterscheiden, ob es sich um eine Spende oder um Sponsoring handelt.
Sponsoring ist nicht gleich Sponsoring
Sponsoring
Firmen, die mit ihrer
regelmäßigen Förderung bspw. eines Vereins eigene, also unternehmensbezogene
Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit verfolgen, spenden nicht, sondern
sie betreiben Sponsoring. Hierfür darf der Verein keine Spendenquittung
ausstellen. Der Verein muss für die erbrachte Leistung, etwa eine Anzeige im
Vereinsmagazin oder die Beteiligung des Unternehmens bei einer
Vereinsveranstaltung, eine Rechnung an die Sponsorin bzw. den Sponsor schreiben. Die Einnahmen,
die der Verein mit dem Sponsoring erzielt, sind mit dem Regelsteuersatz von 19
Prozent voll umsatzsteuerpflichtig. Und werden über das Sponsoring Gewinne
erzielt, unterliegen diese der Ertragsbesteuerung.
Sponsoring
ist nicht gleich Sponsoring: “Um dem Verein keine
steuerliche Last aufzubürden, sollte sich ein Verein passiv verhalten.”, rät
Hans Hachinger vom DEUTSCHEN EHRENAMT. Steuerrechtlich
macht es definitiv einen Unterschied, ob die gemeinnützige Organisation aktiv
an Werbemaßnahmen mitwirkt und damit eine Gegenleistung für den Sponsor
erbringt, oder sich eher passiv verhält. So kann der Verein dem Unternehmen
bspw. die Nutzung des Vereinsnamens für seine werblichen Zwecke überlassen oder
das Firmenlogo ohne Verlinkung auf die Vereinshomepage stellen. “Der Verein
duldet die Nutzung seines Namens lediglich und erbringt für die Zahlung des
Unternehmens keine Gegenleistung”, erklärt Hachinger. Die Einnahme kann dem
ideellen Bereich des Vereins zugeordnet werden, bleibt steuerfrei und das
Unternehmen erhält eine Zuwendungsbescheinigung.
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Geldspenden
Spenden sind Zuwendungen an eine gemeinnützige
Organisation, die den steuerbegünstigten Zweck fördern und keine Gegenleistung
erfordern – egal, ob die Spende von Privatpersonen oder von Unternehmen
geleistet wird.
Für Spenden bis 300 Euro (ab Spendendatum 01.01.2020) genügt
der vereinfachte Spendennachweis. Ab 300 Euro Spende ist der Vordruck des
Bundesfinanzministeriums zu verwenden.
Der Verein muss Spendeneinnahmen so dokumentieren, dass die Aufzeichnungen auch
einer detaillierten Steuerprüfung standhalten.
Aufwandsspenden
Bietet
eine ortsansässige Malerei an gegen Spendenquittung, bspw. Ausbesserungen an
der Fassade des Vereinsheims zu übernehmen, handelt es sich um eine
Aufwandsspende.
Hier
zu erklärt Vereinsexperte Hans Hachinger: “Bei einer Aufwandsspende wird nicht
die tatsächlich erbrachte Leistung oder Aufwendung gespendet, sondern lediglich
das, was die Person dafür in Rechnung gestellt hätte. Der Begriff ist also ein
wenig irreführend. Im Grunde wird dem Verein eine Leistung, Aufwendung oder
Nutzung in Rechnung gestellt und das entsprechende Entgelt dann vom
Rechnungssteller zurückgespendet. Um diesen Prozess abzukürzen, verzichten
Spender und Verein auf einen Geldfluss. Trotzdem handelt es sich bei einer
Aufwandsspende um eine Sonderform der Geldspende, bei der bereits der Verzicht
auf die Erstattung als Spende behandelt wird.”
Sachspenden
Geht eine Sachspende beim Verein ein, ist es ebenfalls möglich, eine Spendenquittung dafür auszustellen. Der Wert des gespendeten Gegenstands ist entweder durch Kaufbeleg oder durch ein Fachgutachten belegt. Der Wert dient zum einen, die Höhe der Spende für die Zuwendungsbestätigung zu beziffern und muss an die Steuerberater*in des Vereins weitergeleitet werden, da sich das Inventar des Vereins langfristig erweitert.
Wie erkenne ich, ob es sich um eine Spende handelt?
- Spenden sind Zuwendungen, die freiwillig und unentgeltlich, also ohne Gegenleistung, für den satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zweck des Vereins hingegeben werden.
- Beim Spender muss nachweislich eine dauerhafte Vermögensminderung stattfinden, während das Vermögen des Spendenempfängers um diesen Betrag anwächst.
- Die Spende darf nicht in das Vermögen des Spenders zurückfließen.
Quelle: Online-Magazin Benedetto, Ausgabe 04/21