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Zählen, messen, wiegen – auch Non-Profits müssen ihr Inventar erfassen.

Mindestens einmal im Jahr sollten sich auch gemeinnützige Organisationen einer ungeliebten Aufgabe widmen: der Inventur

Wer meint, dass nur große, bilanzierende Vereine und Verbände ihr Inventar erfassen müssen, irrt. Non-Profits, Vereine und Verbände, die ihren Gewinn oder Verlust durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermitteln, sind von der Inventurpflicht keineswegs befreit. Schon 2006 hat der Gesetzgeber dem § 4 Abs. 3 EStG einen entscheidenden Satz angehängt. Der besagt:

Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.


Damit wurde auch für Vereine und Verbände, die ihren Gewinn- und Verlust nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, die Pflicht zur Führung von Anlagenverzeichnissen eingeführt.

Vereine und Verbände, die eigene Einrichtungsgegenstände und Vorräte haben und deren Wirtschaftsjahr mit dem 31.12. endet, sollten ihr Inventar regelmäßig zählen, wiegen und messen. Und zur Not auch schätzen.

Hier nun ein paar wertvolle Tipps zur Vorgehensweise, falls noch keine Inventarliste vorliegt.

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  1. Um einen Überblick zu bekommen, sucht nach allen infrage kommenden Gegenständen und Vorräten, die dem Verein gehören. Ihr sucht also nach den sogenannten Wirtschaftsgütern. Nach der Rechtsprechung sind Wirtschaftsgüter sowohl Sachen (§ 90 BGB), Tiere (§ 90a BGB) und nicht körperliche Gegenstände i.S.d. BGB, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen.

    Auch geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten unter 410 Euro netto liegen, müssen erfasst werden.

    Wichtig: Computer, Tastatur und Computermaus gelten als ein Wirtschaftsgut, da Maus und Tastatur ohne Computer nicht zu gebrauchen sind. 
  2. Erfasst die vorhandene Menge mittels Wiegen, Messen oder Zählen. Ist das nicht möglich, schätzt die Menge.
  3. Ermittelt die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Dabei helfen euch die Rechnungen aus der Buchhaltung:

    a) Anschaffungskosten sind netto aufzuführen
    b) Herstellungskosten setzen sich zusammen aus dem gekauften Material und ggf. weiter entstandenen Kosten, bspw. für Maschinennutzung o.ä. 
  4. Nach Erfassung und Bewertung aller Gegenstände erfasst alles in einer Inventarliste zusammen und addiert die Werte betragsmäßig.

Auch kleine und mittlere Vereine müssen ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter führen. Tun sie das nicht, kann das die Gemeinnützigkeit gefährden.

Mit freundlicher Genehmigung des Benedetto Magazin.